AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Event Elfe - Events for you! Inhaber: Johannes Heisler, Neukreut 24, 74575 Schrozberg
- 1 Allgemeines / Geltungsbereich
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen (Angebote, Lieferungen, Vermietungen und Leistungen) der Event Elfe mit dem Kunden. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit sich Event Elfe damit in Textform einverstanden erklärt hat. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei gesonderter Vereinbarungen als anerkannt.
- Mehrere Kunden haften als Gesamtschuldner.
- 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsbestimmung
- Die Angebote der Event Elfe an den Kunden sind stets unverbindlich und 14 Tage gültig, soweit nicht in Textform etwas anderes bestimmt ist.
- Die Auftragserteilung durch den Kunden kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
- Event Elfe ist berechtigt,
- sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen.
- Inhaltsbestimmungen bezüglich einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese
- inhaltlich auslegungsbedürftig vereinbart wurden oder
- nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung des Events erforderlich werden und der Kunde dadurch keinen Nachteil erleidet. Das Recht erstreckt sich nur auf solche Abänderungen und Abweichungen, durch welche der Gesamtzuschnitt des Events nicht beeinträchtigt wird.
- 3 Zusatzleistungen
- Sämtliche Leistungen, die nicht im Angebot ausdrücklich festgelegt worden sind, gelten als Zusatzleistungen.
- Zusatzleistungen sind insbesondere:
- Die Erstellung weiterer Konzepte und Angebote und die Erbringung von zusätzlichen Leistungen.
Leistungen von Dritten, die mit der Event Elfe nicht in einem Vertragsverhältnis stehen.
- 4 Preise / Mietzeitraum
- Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Es gilt die jeweils bei Vertragsabschluss aktuelle Preisliste der Event Elfe. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis enthält die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Umsatzsteuer. Bei Erhöhung oder Ermäßigung des Umsatzsteuersteuersatzes ändert sich der Preis entsprechend, sofern die Lieferung nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt.
Der Preis der Leistung bestimmt sich gemäß der Urkalkulation mit folgenden Preisbestandteilen:
Einzelkosten der Teilleistung EKT
+ Allgemeine Geschäftskosten AGK
= Selbstkosten (Kostenelemente)
+ Wagnis und Gewinn (Preiselemente)
= Angebotspreis Netto
Ergibt sich für eine vereinbarungsgemäß frühestens vier Monate nach Vertragsschluss zu erbringende Leistung oder Teilleistung eine Änderung eines kalkulationsrelevanten Kostenbestandteils der Selbstkosten, die zu einer über 5 % hinausgehenden Änderung der kalkulierten Selbstkosten für die Leistung oder Teilleistung führt, ist auf Verlangen einer Vertragspartei unter Offenlegung der Urkalkulation ein neuer Preis, bestehend aus den tatsächlichen Mehr- oder
Minderkosten zuzüglich der sich aus der Urkalkulation ergebenden übrigen Preisbestandteile zu vereinbaren. Der aus der Urkalkulation errechnete Geldbetrag für Wagnis und Gewinn bleibt unverändert.
Im Falle einer Nichteinigung bei einer solchen Vertragsanpassung steht beiden Vertragsparteien der Rechtsweg offen.
Führt die Korrektur zu einer Erhöhung des Nettoverkaufspreises um weitere 5 %, d.h. insgesamt um mehr als 10%, ist jede Vertragspartei zur Kündigung vom Vertrag berechtigt. Erbrachte Leistungen sind nach dem bisher vereinbarten Preisen abzurechnen. Das Kündigungsrecht kann nur binnen eines Monates
→ nachdem die entsprechende Mehr- oder Minderzahlungsaufforderung gestellt wurde oder
→ nach dem Scheitern von außergerichtlichen Vertragsanpassungsgesprächen (auch über einen längeren Zeitraum)
ausgeübt werden.
- Mietobjekte werden dem Kunden nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Mieteinheit beträgt 3 Kalendertage. Der Mietpreis gilt für eine Mieteinheit. Für jeden weiteren Benutzungstag werden 25 % der entsprechenden Grundmiete berechnet.
Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die Zustimmung der Event Elfe in Textform erforderlich.
- 5 Kaution
Event Elfe berechnet eine Kautionssumme/Reservierungsgebühr, die dem Mietpreis entspricht. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts, wird die Kautionssumme spätestens nach 14 Kalendertagen zurückgezahlt.
- 6 Zahlungsweise
- Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Event Elfe, innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Mit Zahlung der Rechnung oder Anzahlung gilt der Auftrag als bestätigt, auch ohne schriftliche oder unterschriftliche Rückbestätigung des Kunden.
- Sofern im Angebot/Auftrag oder in der Rechnung nicht anders angegeben, handelt es sich bei der ersten Rechnung oder Anzahlung um eine Vorauszahlung. der Auftrag wird nur bei fristgerechtem Zahlungseingang ausgeführt. Ohne Zahlung erfolgt keine Leistungserbringung.
- Für alle Kund*innen - insbesondere bei internationalen Buchungen - gilt grundsätzlich die Zahlung per Vorkasse. Andere Zahlungsarten bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Zahlungen aus dem Ausland sind in EURO (EUR) zu leisten. Etwaige Bankgebühren oder Wechselkursverluste gehen vollständig zu Lasten des Auftragsgebers.
- Verzugs Folgen: Bei Zahlungsverzug behält sich die Event Elfe vor, Verzugszinsen sowie Mahngebühre zu berechnen und den Auftrag nicht auszuführen oder bereits begonnene Leistungen einzustellen.
- Rücktritt bei Nichtzahlung: Bleibt die Zahlung - insbesondere bei vereinbarter Vorkasse - aus, ist die Event Elfe berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. ein Anspruch auf Leistungserbringung besteht in diesem Fall nicht.
- Zahlungsnachweis bei kurzfristigen Aufträgen: Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor dem Event) ist ein zahlungsnachweis vor Beginn der Leistungserbringung erforderlich.
- Für Sonderanfertigungen und Druckaufträge gilt grundsätzlich Vorkasse. Im Übrigen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Preisliste.
- Dem Kunden stehen folgende Zahlungsweisen zur Auswahl, dabei ist stets der Gesamtbetrag inklusive Kaution zur Zahlung fällig:
- Vorausüberweisung:
- bei der Abholung bzw. Anlieferung beim Kunden muss der Gesamtbetrag auf dem Bankkonto der Event Elfe verbucht sein,
- Barzahlung, EC Zahlung, PayPal
- an unserem Lager bei der Abholung,
- an unseren Fahrer bei der Anlieferung.
- 7 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat eine Informations- und Hinweispflicht bezüglich aller Details, etwaiger Besonderheiten und Änderungen der vertragsgegenständlichen Events. Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA und bei der Künstlersozialkasse sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden.
- Bei Anlieferung von Waren bzw. des Mietobjektes hat der Kunde diese unverzüglich zu prüfen.
- Der Kunde muss die Event Elfe informieren, wenn das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe), beschädigt ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe), gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.
- Sollte der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungspflichten oder der Annahme von Leistungen in Verzug sein, ist die Event Elfe an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden. Wurde vom Kunden eine vertraglich vereinbarte An- bzw. Voraus- oder Schlusszahlung nicht fristgerecht bezahlt, ist Event Elfe zur Leistungsverweigerung berechtigt. Zahlt der Kunde nicht in der angemahnten Frist und / oder bleibt der Annahmeverzug von Leistungen bestehen, ist die Event Elfe berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts ist der Kunde verpflichtet, der Event Elfe Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu zahlen.
- Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung von Liefergegenständen auf den Kunden über.
- Der Kunde ersetzt der Event Elfe als Teil des Schadensersatzanspruches alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Aufwendungen, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, an dem Event Elfe von der Lieferungs- und/oder Leistungspflicht frei wird. Event Elfe ist berechtigt, Ersatz des darüberhinausgehenden Schadens zu verlangen.
- Das Mietobjekt ist nicht versichert. Dem Kunden wird der Abschluss einer Versicherung einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus angeraten
- 8 Erbringung von Leistungen
- Liefertermine und Fristen gelten als unverbindlich, wenn diese nicht durch die Event Elfe in Textform bestätigt wurden.
- Leistungsfristen beginnen erst dann zu laufen, wenn über sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung Übereinstimmung erzielt ist und der Kunde, die von ihm zu leistenden bzw. zu beschaffenden Informationen und Unterlagen übermittelt hat und die Anzahlung geleistet ist.
- Die Event Elfe ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
- Versand, Erfüllungsort, Transportschäden: Der Versand erfolgt stets im Auftrag des Kunden mit einem Transportunternehmen nach Wahl der Event Elfe. Dies gilt auch dann, wenn die Event Elfe die Versandkosten oder einen Teil davon übernimmt. Die Gefahr geht mit dem Versand, bei Abholung mit der Übergabe auf den Kunden über.
Transportschäden hat der Kunde direkt dem Transporteur anzuzeigen. Darüber hinaus wird auf § 7 Absatz 2 und 3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.
- Wenn der Kunde bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung
feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf
gleichwertiges Ersatzmaterial. Das Mietobjekt darf durch den ausschließlich
entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Event benutzt werden; es darf
deshalb ohne Zustimmung der Event Elfe in Textform Dritten nicht zur Benutzung überlassen werden. Wenn die Event Elfe dem Kunden die Zustimmung erteilt, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Kunde unverändert verpflichtet alle seine Verpflichtungen, die aus den Vertragsbedingungen resultieren, zu erfüllen.
- 9 Gewährleistung
- Sind von der Event Elfe gelieferte Waren mangelhaft, ist die Event Elfe zunächst nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels oder der Ersatzlieferung ist die Event Elfe verpflichtet, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen zu tragen.
- Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können deshalb Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche des Kunden hergeleitet werden.
- Abbildungen und Fotos in Katalogen, Broschüren und Mailings, sowie auf Internetseiten und Speichermedien können aufgrund von unterschiedlichen Bildschirmeinstellungen von der Wirklichkeit abweichen.
- 10 Haftung / Versicherung
- Die Event Elfe haftet bei Verzug mit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von ihr oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung der Event Elfe für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 100 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 100 % (jeweils) des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der Event Elfe etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Der Kunde haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus.
- 11 Stornorecht
- Die Stornierung des Vertrages ist bis spätestens 6 Monate vor Beginn des Ereignisses möglich. Die Stornierung hat in Textform (möglichst schriftlich mit Einschreiben / Rückschein) zu erfolgen. In diesem Fall ist vom Kunden eine Aufwandsentschädigung von 300,00 € brutto zu bezahlen (Dekoration-Serviceleistung)
- Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Preis abzüglich ersparter Aufwendungen berechnet.
- Können Vertragsbestandteile im Falle einer Stornierung innerhalb der Sechsmonatsfrist anderweitig für den Vertragszeitraum an einen Dritten vermietet werden können, ist in diesem Fall nur 25% des ursprünglichen Betrags zu bezahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens der Event Elfe unbenommen.
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Event Elfe (Verleih/Vermietung Aufträge) behält sich hierbei das Recht vor Stornogebühren zu erheben, die wie folgt gestaffelt sind:
Stornierung nach Auftragserteilung und Ablauf der Widerrufsfrist nach 14 Tagen:
20% des Gesamtbetrages Brutto fällig
Stornierung 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 40% des Gesamtbetrages fällig
Stornierung 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 60% der Gesamtbetrages fällig
Stornierung 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 80% der Gesamtbetrages fällig
- 12 Höhere Gewalt / außerordentliche Kündigung
- Die durch die Event Elfe nicht rechtzeitig erfolgte Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgte Abholung durch die Event Elfe oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, kann der Event Elfe nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: Pandemie, schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Kunden oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördliche Maßnahmen und Terrorismus. Gleiches gilt für das Eintreten von Umständen, die das Event unmöglich machen, aber von der Event Elfe nicht verursacht wurde.
- Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten ist, ist die Auflösung des Mietvertrags durch den Kunden wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjekts erst möglich, nachdem der Kunde der Event Elfe, unter Berücksichtigung aller Umstände, in Textform eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat.
- Sollte die Durchführung des geplanten Events aus Gründen der höheren Gewalt, einem unvorhergesehenen, von beiden Parteien nicht beeinflussbaren außerordentlichen Grund unmöglich werden, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch Erklärung in Textform gegenüber der anderen Partei zu erfolgen.
- Die Kündigung des vorliegenden Vertrages ist für die Parteien aus außerordentlichem Grunde rechtlich zulässig. Als solche Gründe gelten z.B.:
- Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz Mahnung und Fristsetzung in Textform.
- Erheblicher Verstoß gegen vertragliche Pflichten durch die andere Partei, so dass die weitere Durchführung des Vertrages unzumutbar wird.
- Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Vertragspartei.
- Die Kündigung hat in jedem Fall in Textform gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen.
- Für den Fall der vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt: Soweit die Event Elfe für den Kunden Zahlungen an Dritte (z.B. Anzahlungen für Floristik) erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter den Voraussetzungen zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Sollte sich ein jeweiliger Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, verpflichtet sich die Event Elfe ihren Rückzahlungsanspruch an den Kunden abzutreten.
- 13 Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt
- Alle erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen Eigentum der Event Elfe.
- Für alle in jeder Art erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen der Event Elfe verbleiben die Nutzungsrechte im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger Regelung der Parteien in Textform bei der Event Elfe.
- Die Event Elfe ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. Die Event Elfe ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und zu diesem Zwecke einzusetzen.
- 14 Vertragsstrafe
- Wird das Event z.B. nach Kündigung oder Ausübung des Rücktrittsrechts ganz oder teilweise ohne Beteiligung der Event Elfe durchgeführt, aber unter Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, so verpflichtet sich der Kunde, an die Event Elfe als Vertragsstrafe in Höhe von 1.500 € unter Anrechnung auf Zahlungen für einen entgangenen Gewinn (nicht aber auf die bisherigen Auslagen und Leistungen) zu zahlen.
- Eine Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist insbesondere dann gegeben, wenn anstatt des Kunden deren Angehörige, oder Dritte aus der Sphäre der Kunden, ganz oder teilweise die mitgeteilten Kooperationspartner selbst oder durch Dritte mit der Durchführung eines gleichen oder ähnlichen Events für sich und andere, auch für die Kunden, beauftragen.
- Dem Kunden steht das Recht zu, den Nachweis zu erbringen, dass der Event Elfe ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
- 15 Datenschutz
Ihre Daten sind der Event Elfe wichtig. Bezüglich der Rechte des Kunden wird auf die Datenschutzerklärung auf www.eventelfe.de verwiesen.
- 16 Gerichtsstand
Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand das für den Sitz der Event Elfe zuständige Gericht.
- 17 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dasselbe gilt für dieses Textformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.